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   OVG Nordrhein-Westfalen, 02.05.2013 - 16 A 2255/12   

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https://dejure.org/2013,9308
OVG Nordrhein-Westfalen, 02.05.2013 - 16 A 2255/12 (https://dejure.org/2013,9308)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 02.05.2013 - 16 A 2255/12 (https://dejure.org/2013,9308)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 02. Mai 2013 - 16 A 2255/12 (https://dejure.org/2013,9308)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Schwarzschlachtung eines Bullen durch einen Gewehrschuss eines Jagdscheininhabers als Indiz für die Prüfung der besonderen Zuverlässigkeit für den Erwerb und den Besitz erlaubnispflichtiger Waffen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Schwarzschlachtung eines Bullen durch einen Gewehrschuss eines Jagdscheininhabers als Indiz für die Prüfung der besonderen Zuverlässigkeit für den Erwerb und den Besitz erlaubnispflichtiger Waffen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (30)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 26.03.2007 - 1 BvR 2228/02

    Staatliches Spielbankenmonopol in Bayern

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 02.05.2013 - 16 A 2255/12
    vgl. zu diesem Prüfungsmaßstab BVerfG, Kammerbeschluss vom 26. März 2007 - 1 BvR 2228/02 -, juris, Rdnr. 25 (= NVwZ-RR 2008, 1).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 08.12.2010 - 20 B 782/10
    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 02.05.2013 - 16 A 2255/12
    vgl. OVG NRW, Beschluss vom 31. Mai 2010 - 20 B 782/10 - mit weiteren Nachweisen.
  • VGH Baden-Württemberg, 10.10.2017 - 1 S 1470/17

    Waffenrechtliche (Un-)Zuverlässigkeit eines Reichsbürgers

    Missbräuchlich handelt grundsätzlich, wer von einer Waffe oder Munition einen Gebrauch macht, der vom Recht nicht gedeckt ist (vgl. BayVGH, Beschl. v. 14.11.2016 - 21 ZB 15.648 - juris; OVG NRW, Beschl. v. 02.05.2013 - 16 A 2255/12 - juris; Papsthart, in: Steindorf/Heinrich/Papsthart, Waffenrecht, 9. Aufl., § 5 Rn. 9 m.w.N.; s. dazu auch Senat, Urt. v. 25.10.1993 - 1 S 995/93 - NJW 1994, 956).
  • VGH Bayern, 10.10.2013 - 21 BV 12.1280

    Widerruf einer waffenrechtlichen und sprengstoffrechtlichen Erlaubnis;

    Ein Restrisiko muss im Waffenrecht aber nicht hingenommen werden (st. Rspr. vgl. z.B. BVerwG B.v. 31.1.2008 - 6 B 4.08 - juris; B.v. 12.10.1998 - 1 B 245.97 - juris; B.v. 2.11.1994 - 1 B 215.93 - Buchholz 402.5 WaffG Nr. 83; BayVGH B.v. 16.9.2008 - 21 ZB 08.655 - juris; B.v. 7.11.2007 - 21 ZB 07.2711 - juris; OVG NW B.v. 2.5.2013 - 16 A 2255/12 - juris; VGH BW B.v. 3.8.2011 - 1 S 1391/11 - NVwZ-RR 2011, 815; NdsOVG B.v. 19.4.2010 - 11 LA 389/09 - juris; Gade/Stoppa, Waffengesetz, 1. Aufl. 2011, § 5 Rn. 11 ff; Lehmann/v. Grotthuss, Aktuelles Waffenrecht, Stand Oktober 2013 § 5 Rn. 47 ff).
  • VG Saarlouis, 12.12.2018 - 5 K 1080/17

    Versagung eines Jagdscheins für einen verurteilten Mörder, der nach Haftverbüßung

    Bei der zu erstellenden Prognose ist der allgemeine Zweck des Gesetzes zu berücksichtigen, beim Umgang mit Waffen und Munition die Belange der öffentlichen Sicherheit und Ordnung zu wahren (§ 1 Abs. 1 WaffG), nämlich zum Schutz der Allgemeinheit diese vor den schweren Folgen eines nicht ordnungsgemäßen Umgangs mit Waffen zu bewahren.(vgl. BT-Drs. 14/7758, S. 51) Mithin sind die Risiken, die mit jedem Waffen- bzw. Munitionsbesitz verbunden sind, nur bei solchen Personen hinzunehmen, die nach ihrem Verhalten uneingeschränktes Vertrauen darin verdienen, dass sie mit Waffen und Munition jederzeit und in jeder Hinsicht ordnungsgemäß umgehen.(vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 02.05.2013 - 16 A 2255/12 -, juris, Rz. 7, sowie Beschluss vom 31.05.2010 - 20 B 782/10 -, m.w.N.).

    In Anbetracht des vorbeugenden Charakters der gesetzlichen Regelungen und der erheblichen Gefahren, die von Waffen und Munition für hochrangige Rechtsgüter ausgehen, ist auch nicht etwa der Nachweis gefordert, der Betreffende werde mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit in Zukunft nicht sorgsam mit Waffen und Munition umgehen; Maßstab ist eine hinreichende, auf der Lebenserfahrung beruhende Wahrscheinlichkeit, wobei ein Restrisiko nicht hingenommen werden muss.(vgl. Bayerischer VGH, Beschluss vom 28.11.2013 - 21 CS 13.1758-, juris, Rz. 9, und Beschluss vom 04.12.2013 - 21 CS 13.1969-, juris, Rz. 14, m.w.N.; VG München, Beschluss vom 07.05.2018 - M 7 S 18.970-, juris, Rz. 26, und Urteil vom 15.02.2017 - M 7 K 16.4911 -, juris, Rz. 23; VG Augsburg, Urteil vom 20.11.2018 - Au 8 K 18.1059 -, juris, Rz. 23) Angesichts des möglichen Schadens im Falle einer Nichtbewährung und des präventiven ordnungsrechtlichen Charakters der Forderung nach einer besonderen Zuverlässigkeit für den Erwerb und Besitz erlaubnispflichtiger Waffen und Munition genügt es, dass bei verständiger Würdigung aller Umstände eine gewisse Wahrscheinlichkeit für eine nicht ordnungsgemäße Ausübung des erlaubnispflichtigen Umgangs mit Waffen und Munition verbleibt.(vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 02.05.2013 - 16 A 2255/12 -, juris, Rz. 7, sowie Beschluss vom 31.05.2010 - 20 B 782/10 -, m.w.N.) Zerstört wird das erforderliche Vertrauen namentlich durch festgestellte körperliche oder geistige Mängel sowie durch jedes Verhalten, aus dem sich auf Grund anzuerkennender Erfahrungssätze mit hinreichender Wahrscheinlichkeit der Schluss auf eine fortwirkende psychische Disponiertheit des Waffen- bzw. Munitionsbesitzers zu schadenstiftendem Verhalten, wie etwa eine Neigung zur Leichtfertigkeit oder zur Gewaltanwendung oder andere Charaktermängel, herleiten lässt.(vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 14.09.1998 - 6 B 94.98-, und vom 09.01.1990 - 1 B 1.90-, Buchholz 402.5 WaffG Nr. 55; OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 14.08.1997, a.a.O., und Beschluss vom 02.06.2003, a.a.O.; VG Münster, Urteil vom 26.09.2006 - 1 K 972/04 -, juris, Rz. 18).

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